ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Balletfactory Wolfratshausen und dem Besteller – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Balletfactory Wolfratshausen nicht an, es sei denn, die Balletfactory Wolfratshausen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Rücktritt
Die Balletfactory Wolfratshausen verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Webseite anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite ist die Balletfactory Wolfratshausen zum Rücktritt berechtigt.
3. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von der Balletfactory Wolfratshausen verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis durch die auf dem Bestellformular angegebenen Verfahren begleichen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Balletfactory Wolfratshausen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die Balletfactory Wolfratshausen ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Occam records berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Balletfactory Wolfratshausen anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Balletfactory Wolfratshausen.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von der Balletfactory Wolfratshausen zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Balletfactory Wolfratshausen nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Balletfactory Wolfratshausen zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Balletfactory Wolfratshausen zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Balletfactory Wolfratshausen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Balletfactory Wolfratshausen nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung der Balletfactory Wolfratshausen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern die Balletfactory Wolfratshausen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
8. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wofratshausen
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.