ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DANCE FACTORY
1. UNTERRICHTSVEREINBARUNG
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Vertragsschluss
Änderungen der Daten: Änderungen von Namen, Anschrift oder der Kontodaten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bildmaterial: Bei Veranstaltungen und Unterrichtseinheiten der DANCE FACTORY getätigte Aufnahmen (Fotos, Videos), welche den Vertragspartner und/oder Teilnehmer abbilden, dürfen honorar- und lizenzfrei auf den Internetseiten oder in Werbematerialien der Schule verwendet werden, sofern dieser der Veröffentlichung nicht widerspricht. Ist der Vertragspartner bzw. Teilnehmer damit nicht einverstanden, so bitten wir darum, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Ergänzungen: Diese Vertragsbedingungen enthalten zusammen mit den Vereinbarungen alle Absprachen zwischen den Parteien. Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Unterricht | Leistungsumfang
Regeln: Das Tanzstudio übernimmt den Unterricht für die Schüler in Tanz und übergreifenden Bewegungskonzepten. Die DANCE FACTORY bittet um Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit, zurückgebundene Haare und Tanzkleidung. Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten
Stundenplan: Der Stundenplan gilt unter Vorbehalt, so kann es auch zu Änderungen kommen. Die Kurse können nur ab einer Mindestteilnehmeranzahl stattfinden.
Ferien: Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Bayern findet in der Regel kein Unterricht statt.
Ausfall: Außerhalb der Schulferien, durch unser Verschulden, ausgefallene Stunden und krankheitsbedingte Fehlstunden der Schüler können innerhalb von sechs Monaten nachgeholt oder nach Wahl des Studios zurückbezahlt werden. Von der Schülerin / vom Schüler abgesagte oder nicht wahrgenommene Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung des Tanzstudios.
Vertretung: Wir behalten uns vor, gegebenenfalls eine geeignete Unterrichtsvertretung zu stellen.
Kleidung: Die Ballettkleidung der Kinderklassen ist aus wichtigen Gründen einheitlich gehalten und kann im Studio bestellt werden
Online-Unterricht: Falls der Präsenzunterricht (z.B. wegen Coronaschutzverordnung) nicht stattfinden darf, werden die Kurse in einem flexiblen Angebot online angeboten.
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Kosten
Beitrag: Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach der jeweils nach der gültigen Preisliste. Bei fortlaufenden Kursen entspricht das monatliche Honorar einen durch 12 geteilten Jahresbeitrag. Die 10er-Karte ist 6 Monate gültig.
Zahlung: Bei Specials, Workshops, Blockkursen & 10er-Karte ist die Zahlung bei Buchung fällig. Bei Nichtstattfinden wird der Betrag ohne Abzüge, spätestens zu Beginn des Folgemonats zurückerstattet. Bei fortlaufenden Kursen wird der Monatsbeitrag fortlaufend jeweils zum Beginn eines Monats fällig. Lastschriften werden jeweils am 1. eines Monats eingezogen.
Probestunden: Bei fortlaufenden Kursen & 10er-Karten werden die ersten 2 Unterrichtseinheiten als gebührenfreie Probezeit vereinbart. Während der Probezeit ist jede Vertragspartei berechtigt, den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bei Specials, Workshops & Blockkursen besteht kein Anspruch auf Probestunden.
Anpassung: Die Parteien sind sich einig, dass bei fortlaufenden Kursen das vereinbarte Honorar angepasst werden kann. Die Anpassung muss dem Vertragspartner mindestens 8 Wochen vor diesem Termin schriftlich mitgeteilt werden. Der Vertragspartner hat das Recht, den Unterrichtsvertrag binnen 1 Monats nach Zugang der Gebührenanpassung außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Gebührenanpassung als genehmigt.
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Kündigung
Kündigungsfrist: Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung oder Rückgabe der 10er-Karte ist nach dem Erwerb nicht möglich.
Kündigung: Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Nimmt ein Teilnehmer nach Kündigung das Unterrichtsangebot nicht wahr, muss er/sie trotzdem das Honorar für die Kündigungsfrist begleichen.
Außerordentliche Kündigung: Der Schüler kann den Unterrichtsvertrag nur dann außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er nachweist, dass ihm eine weitere Teilnahme am Unterricht dauerhaft bis zum regulären Vertragsablauf ohne eigenes Verschulden unmöglich oder unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schüler durch ärztliches Attest nachweist, dass er aus körperlichen Gründen dauerhaft nicht mehr zur Teilnahme am Tanzunterricht in der Lage ist. Ein Umzug des Schülers begründet ein Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung nur dann, wenn der Schüler den Unterricht von seinem neuen Wohnort aus nicht mehr in zumutbarer Weise mit eigenem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln besuchen kann.
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Haftung
Eigenverantwortung: Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten sowie die Teilnahme am Unterricht erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr sowie eigenes Risiko auch auf den Wegen zwischen den Räumlichkeiten und dem eigenen Wohnort. Jeder Teilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich.
Schäden: Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Schule keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der DANCE FACTORY oder es handelt sich um eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Sachbeschädigungen in den Räumlichkeiten haftet der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigter.
Wertgegenstände: Die DANCE FACTORY übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Garderobe und mitgebrachten Wertgegenständen.
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Aufsichtspflicht
In der Schule: Die generelle Aufsichtspflicht von Seiten der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichtes im Trainingsraum.
Bei Auftritten: Bei internen/externen Veranstaltungen beschränkt sich die generelle Aufsichtspflicht auf die unmittelbare Auftrittszeit (z.B.: Bühne, Garderobe) des jeweiligen Teilnehmers.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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2. HOMEPAGE & WEBSHOP
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Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DANCE FACTORY und dem Besteller – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die DANCE FACTORY nicht an, es sei denn, die DANCE FACTORY hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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Vertragsschluss und Rücktritt
Die DANCE FACTORY verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Webseite anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite ist die DANCE FACTORY zum Rücktritt berechtigt.
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Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von der DANCE FACTORY verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
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Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis durch die auf dem Bestellformular angegebenen Verfahren begleichen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die DANCE FACTORY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die DANCE FACTORY ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Occam records berechtigt, diesen geltend zu machen.
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Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der DANCE FACTORY anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der DANCE FACTORY.
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Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von der DANCE FACTORY zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die DANCE FACTORY nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die DANCE FACTORY zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die DANCE FACTORY zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die DANCE FACTORY haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die DANCE FACTORY nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung der DANCE FACTORY ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern die DANCE FACTORY fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
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Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wofratshausen.